Dienstag, März 8, 2016

Hundertachtundsechzignulleins

Wenn man Elternzeit macht, gibt’s vom Staat zwei Drittel des vorherigen durchschnittlichen Nettolohns, mindestens 300€, maximal 1800€. Der pflichtkrankenversicherte Durchschnittsarbeitnehmer ist während der Elternzeit krankenversicherungsbeitragsfrei; er kann sein Elterngeld also nach Lust und Laune verprassen.
Dem ist aber nicht so, wenn man (auch nur minimal) über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung verdient und deshalb freiwillig krankenversichert ist. Dann nämlich, so heute die telefonisch durchgegebene Auskunft meiner Krankenkasse, will selbige auch ihren Anteil an den 1800 Euro haben. Meine Krankenkasse meint, sie braucht von mir eeeeeeexakt 168,01€. Sonst geht deren Mist-Kalkulation nicht auf oder so.

Cool gemacht, finde ich. Denn diese Regelung trifft nämlich genau die, die durch das gedeckelte Elterngeld ihre Familie eh schon schaumgebremst versorgen müssen. Und die sowieso schon den maximal möglichen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen.

Kopfschüttel. Sowas gibt’s nur in Deutschland.